Die AZAV Förderung

Der ausführliche AZAV-Leitfaden

Die AZAV-Zertifizierung ist Ihr Schlüssel zu wertvollen Fördermöglichkeiten, die Bildungsträgern finanzielle Sicherheit und Zugang zu neuen Zielgruppen bieten. Durch Förderungen der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter können Sie Maßnahmen wie Aktivierungscoachings, berufliche Weiterbildungen oder Transferprogramme umsetzen und diese gezielt auf die Bedürfnisse von Arbeitsuchenden und Unternehmen zuschneiden.

Für Träger bedeutet dies: qualitativ hochwertige Bildungsangebote schaffen, nachhaltig agieren und sich im Wettbewerb stärken. 

Entdecken Sie jetzt, welche Fördermöglichkeiten für Sie bereitstehen und wie Sie diese effektiv nutzen können 👇🏻:

Wie werden Maßnahmen gefördert?

Die AZAV gliedert sich in verschiedene Fachbereiche, die wir bereits im vorherigen Kapitel kennengelernt haben. Passend zu diesen, stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung, dazu gehören:

  1. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS):

    • Was wird gefördert? Maßnahmen, die Arbeitsuchende auf den Arbeitsmarkt vorbereiten, z. B. Bewerbungstraining, Einzelcoachings oder Jobvermittlung.
    • Wie viel wird gefördert? Für eine Maßnahme wie ein Bewerbungstraining können Sie pro Teilnehmenden zwischen 800 und 2.000 Euro erhalten, je nach Umfang und Dauer.
    • Beispiel: Ein Träger mit 20 Teilnehmenden in einem zweiwöchigen Coaching könnte 20.000 bis 40.000 Euro Förderung generieren.
  2. Bildungsgutschein:

    • Was wird gefördert? Umschulungen, berufliche Weiterbildungen oder Qualifikationen.
    • Wie viel wird gefördert? Die Höhe variiert je nach Maßnahme. Umschulungen können z. B. mit bis zu 10.000 Euro pro Teilnehmenden gefördert werden.
    • Beispiel: Eine Weiterbildung für 15 Teilnehmende über sechs Monate kann Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro einbringen.
  3. Transfermaßnahmen (§§ 110, 111 SGB III):

    • Was wird gefördert? Unterstützung von Mitarbeitenden, die von Restrukturierungen betroffen sind, z. B. durch Outplacement-Beratung oder Qualifizierung.
    • Wie viel wird gefördert? Die Förderung richtet sich nach der Maßnahmendauer und den individuellen Anforderungen. Ein Transferprogramm für 50 Mitarbeitende könnte bis zu 250.000 Euro einbringen.
  4. Berufliche Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III):

    • Was wird gefördert? Kurse zur beruflichen Qualifikation, Umschulungen oder zertifizierte Weiterbildungen.
    • Wie viel wird gefördert? Die Fördersätze liegen bei 2.000 bis 5.000 Euro pro Teilnehmenden für kürzere Maßnahmen und bis zu 15.000 Euro für Umschulungen.
  5. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (REHA):

    • Was wird gefördert? Spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen, wie Arbeitsplatzanpassungen oder REHA-spezifische Schulungen.
    • Wie viel wird gefördert? Je nach Maßnahme können Förderungen zwischen 1.500 und 8.000 Euro pro Teilnehmendem liegen.

Wie funktioniert die Förderung in der Praxis?

Als zertifizierter Träger können Sie auf Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter zugreifen – vorausgesetzt, Sie verfügen über die entsprechende Träger- und gegebenenfalls Maßnahmenzulassung. Die Förderung läuft in drei klar definierten Schritten ab:

  1. Teilnehmende erhalten einen Gutschein
    Ob Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder Bildungsgutschein: Teilnehmende, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter betreut werden, erhalten einen Gutschein für eine geförderte Maßnahme. Dieser ermöglicht es ihnen, eine von Ihnen angebotene Maßnahme zu nutzen, ohne selbst die Kosten tragen zu müssen.

  2. Sie bieten die passende Maßnahme an
    Mit Ihrer Zertifizierung stellen Sie sicher, dass Ihre Bildungs- und Vermittlungsangebote förderfähig sind. Teilnehmende wählen Ihre Maßnahme aus, und Sie sorgen dafür, dass sie den höchsten Standards entspricht – von der inhaltlichen Qualität bis zur Betreuung.

  3. Direkte Abrechnung mit der Agentur für Arbeit
    Die Abrechnung erfolgt unkompliziert und direkt mit der fördernden Stelle. Je nach Art und Umfang der Maßnahme erhalten Sie die entsprechende Förderung, die sich nach den Teilnehmendenzahlen und der Maßnahmendauer richtet.

Was müssen Träger beachten?

Die Abrechnung geförderter Maßnahmen erfolgt direkt zwischen dem AZAV-zertifizierten Träger und der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter. Dabei gibt es einige wichtige Punkte, die Träger beachten müssen:

  1. Vertragliche Vereinbarungen:
    Vor Beginn der Maßnahme müssen klare vertragliche Regelungen mit der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter getroffen werden. Diese legen die Rahmenbedingungen wie Fördersätze, Zahlungsmodalitäten und Berichtspflichten fest.

  2. Nachweis der Maßnahmedurchführung:
    Für die Abrechnung müssen Sie dokumentieren, dass die Maßnahme wie geplant durchgeführt wurde. Dazu gehören Anwesenheitslisten, Teilnahmebescheinigungen und Nachweise über den Maßnahmeerfolg.

  3. Pünktliche und vollständige Abrechnung:
    Die Abrechnung muss fristgerecht und vollständig eingereicht werden, einschließlich aller geforderten Unterlagen. Dazu zählen Rechnungen, Teilnehmendenlisten und gegebenenfalls Zwischenberichte.

  4. Qualitätssicherung:
    Ihre Abrechnung wird überprüft. Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen die vereinbarten Standards können zur Rückforderung von Fördermitteln führen. Ein durchdachtes Qualitätsmanagement-System ist daher unerlässlich.

  5. Datenschutz beachten:
    Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmenden, die für die Abrechnung benötigt werden, müssen gemäß der DSGVO sicher verarbeitet und gespeichert werden.


Mit diesen Maßnahmen stellen Sie sicher, dass die Abrechnung reibungslos verläuft und die Fördermittel nachhaltig genutzt werden können. Sorgfältige Vorbereitung und transparente Prozesse sind der Schlüssel zu einem erfolgreichen Umgang mit den AZAV-Förderungen.

Häufig gestellte Fragen

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Zulassung von Bildungsträgern und deren Maßnahmen für geförderte Weiterbildungen regelt.

Sie legt Qualitätsstandards fest, die Bildungsträger erfüllen müssen, um Arbeitsförderungsmaßnahmen wie Umschulungen, Qualifizierungen oder Coachings im Auftrag der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter anzubieten.

Die AZAV wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass öffentlich geförderte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den hohen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen.

Ziel ist es, eine einheitliche und transparente Qualität der Angebote zu gewährleisten und die Effektivität der Fördermaßnahmen zu erhöhen. Damit wird sichergestellt, dass die eingesetzten Steuergelder sinnvoll verwendet werden und die Teilnehmenden optimal auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Die AZAV-Zertifizierung gilt seit dem 1. Januar 2012. An diesem Datum trat die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) in Kraft, die die Voraussetzungen und Verfahren für die Zertifizierung von Bildungsträgern regelt, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der Arbeitsförderung anbieten möchten.

Zuvor gab es ähnliche Regelungen unter der AFL (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung für Arbeitsmarktmaßnahmen), jedoch wurde die AZAV als Nachfolgeregelung entwickelt, um die Anforderungen und Prozesse klarer zu strukturieren und die Qualität der Bildungsangebote zu erhöhen. Die AZAV-Zertifizierung wurde erforderlich, damit Bildungsträger für die Förderung durch die Agentur für Arbeit und andere öffentlich-rechtliche Stellen zugelassen werden.

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